1.0 Anwendungsbereich und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der SwissMemory.com SwissGBIC Sarl (nachfolgend "SWISSMEMORY") gelten für alle Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend "Produkte") - kostenpflichtige und kostenlose -, die von SWISSMEMORY angeboten oder bereitgestellt werden. Als Kunden werden natürliche und juristische Personen bezeichnet, die mit SWISSMEMORY Geschäftsbeziehungen unterhalten. Der Verkauf und die Lieferung werden ausschliesslich gemäss den AGB von SWISSMEMORY ausgeführt. Kundenbedingungen, die den vorliegenden AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, SWISSMEMORY hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich zugestimmt und sie stehen nicht im Wiederspruch zu den AGB von SWISSMEMORY. Änderungen, Ergänzungen, Absprachen oder Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich genehmigt werden, um rechtsgültig zu sein. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist im Internet unter www.ld1.ch veröffentlicht. Eine physische Version kann ebenfalls bei SWISSMEMORY angefordert werden.
2.0 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, SWISSMEMORY umgehend über Änderungen seines Unternehmens zu informieren, wie z.B. Änderungen der Rechnungs- und Lieferadresse, Beteiligungsverhältnisse, Rechtsform sowie finanzielle Probleme, die die Fortführung des Unternehmens gefährden könnten. Der Kunde verwendet die Produkte und Dienstleistungen entweder selbst oder liefert sie in eigenem Namen, auf eigene Kosten und Risiko an seine Kunden. Es ist ihm nicht gestattet, sich gegenüber Endkunden oder anderen Dritten im Namen oder als Vertreter von SWISSMEMORY zu präsentieren oder Transaktionen und Verträge für SWISSMEMORY abzuschliessen. Er verpflichtet sich, die erforderlichen Genehmigungen für den Weiterverkauf der Produkte der jeweiligen Hersteller zu besitzen und die (vertraglichen) Bedingungen der Hersteller bezüglich des Weiterverkaufs einzuhalten und die Verantwortung dafür gegebenenfalls an seine Kunden zu übertragen.
3.0 Angebot, Preis und Bestellung
Alle Angebote von SWISSMEMORY sind unverbindlich. Die neuesten Preise werden unter Vorbehalt aller Preisänderungen und Fehler unterbreitet – ebenso unter Vorbehalt aller anderen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SWISSMEMORY. Die Preise werden erst nach Erhalt der Auftragsbestätigung von SWISSMEMORY verbindlich. Durch eine telefonische, schriftliche oder elektronische Bestellung verpflichtet sich der Kunde, diese einzuhalten. Preisnachlässe der Hersteller und Lieferanten werden nach Möglichkeit an den Kunden weitergegeben, ebenso wie Preiserhöhungen. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer. Mitarbeiter von SWISSMEMORY sind nicht berechtigt, mündlich Vereinbarungen zu treffen oder mündlich Garantien zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Solche Vereinbarungen oder Garantien sind ungültig. Nebenkosten wie Verpackung, Versand, Empfang und Versicherung sind nicht in den Preisen enthalten. Transportkosten werden separat berechnet. Die Preise für das Produkt sowie die Nebenkosten werden stets auf der Grundlage der Preisliste berechnet, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder der Lieferung gültig ist. Bei Bestellungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden diese auf der Grundlage der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste berechnet. SWISSMEMORY kann die Preisliste jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, ändern. Supportleistungen sind nicht im Produktpreis enthalten.
4.0 Lieferfristen, Auftragsstornierung
Die von SWISSMEMORY angegebenen Lieferzeiten basieren auf den Informationen des Lieferanten sowie auf der rechtzeitigen Lieferung, die SWISSMEMORY selbst vom Lieferanten und Hersteller erhält, und sind unverbindlich. SWISSMEMORY kann in keinem Fall für indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen. Jede vereinbarte Frist wird um den Zeitraum verlängert, in dem der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde kann seine Bestellung nur stornieren, soweit SWISSMEMORY in der Lage ist, die beim Lieferanten oder Hersteller aufgrund einer Lieferverzögerung aufgegebene Bestellung zu stornieren. Im Allgemeinen unterliegt jede Bestellstornierung durch den Kunden, unabhängig von den Gründen, der schriftlichen Zustimmung von SWISSMEMORY. SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines Schreib- oder Preisberechnungsfehlers zu stornieren. Überschreitet der Kunde bei einer Bestellung sein Kreditlimit, ist SWISSMEMORY von seiner Lieferverpflichtung befreit.
5.0 Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager Cugy VD. Alle Sendungen, einschließlich eventueller Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn der Versand oder die Bereitstellung auf Wunsch des Kunden verzögert wird, geht das Risiko auf den Kunden über, sobald die Ware versandbereit ist. Alle Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sonderleistungen wie Eilsendungen oder Nachnahmesendungen werden zusätzlich berechnet.
6.0 Abholung
Der Kunde kann die Ware während der Öffnungszeiten bei SWISSMEMORY abholen oder ein Unternehmen mit der Abholung beauftragen. Wenn der Kunde die Option "Abholung" wählt, muss er die Ware innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung abholen oder ein Unternehmen damit beauftragen. Die Risiken gehen mit der Rechnungsstellung auf den Kunden über. Während der Abholfrist lagert SWISSMEMORY die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden. Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, befindet er sich im Abholverzug. In diesem Fall kann SWISSMEMORY die Ware wieder einlagern, an den Kunden versenden oder auf Kosten und Risiko des Kunden vom Vertrag zurücktreten. SWISSMEMORY stellt dem Kunden die Kosten für die Lagerung und Lieferung in Rechnung. Dies gilt auch im Falle unvorhergesehener Zwischenlagerungen, die nicht von SWISSMEMORY zu verantworten sind.
7.0 Transportschäden
Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferungen bei Erhalt auf Konformität und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Unregelmässigkeiten oder Transportschäden jeglicher Art sind dem Spediteur bei der Lieferung sofort zu melden. Im Falle eines versteckten Mangels muss SWISSMEMORY in jedem Fall spätestens innerhalb von fünf Werktagen schriftlich informiert werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt dazu, dass der Kunde das Recht auf Umtausch oder Transportversicherung vollständig verliert. Im Falle eines Transportschadens oder Unregelmäßigkeiten jeglicher Art erhält SWISSMEMORY immer eine eidesstattliche Erklärung des Kunden.
8.0 Höhere Gewalt
Lieferverzögerungen und Verzögerungen bei der Erbringung von Leistungen berechtigen SWISSMEMORY, die Lieferung und/oder Leistungserbringung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben, zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmezeit, oder sich, falls noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzuziehen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen schriftlichen Frist von mindestens 14 Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser noch nicht erfüllt ist. Die Verlängerung der Lieferfrist oder die Befreiung von den Verpflichtungen seitens SWISSMEMORY berechtigt den Kunden nicht, sich auf Schadenersatzansprüche zu berufen.
9.0 Testprodukte
SWISSMEMORY kann dem Kunden Testprodukte (Hardware/Software) zur Verfügung stellen. Der Kunde testet diese Produkte während der vereinbarten Testperiode, die am Tag der Lieferung beginnt. Nach Ablauf der vereinbarten Testperiode gilt das Testprodukt als genehmigt, sofern der Kunde nicht erklärt, es abzulehnen. Die Frist für eine solche Ablehnung gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Erklärung am letzten Tag der Testperiode abgibt und gleichzeitig das betreffende Produkt zurücksendet. Im Falle einer Ablehnung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt unbeschädigt und innerhalb der von SWISSMEMORY gesetzten Frist zurückzugeben. Das zur Verfügung gestellte Produkt oder Gerät bleibt während seiner gesamten Nutzungsdauer Eigentum von SWISSMEMORY. Eine Verpfändung des Gegenstandes ist nicht gestattet. Der Kunde muss das Produkt in gutem Zustand halten, es sorgfältig behandeln und es gegen alle üblichen Risiken versichern und schützen. Bei Pfändung, Zurückbehaltung oder Beschlagnahme ist der Kunde verpflichtet, SWISSMEMORY unverzüglich zu informieren und die den SWISSMEMORY gehörenden Produkte den Behörden zu melden. Wenn die Leistung nicht mehr genutzt wird, ist der Kunde verpflichtet, das Produkt unbeschädigt und innerhalb der gesetzten Frist an SWISSMEMORY zurückzugeben. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, behält sich SWISSMEMORY das Recht vor, dem Kunden das Gerät in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, eventuelle auf dem Produkt gespeicherte Daten vor der Rückgabe an SWISSMEMORY vollständig und unwiderruflich zu löschen.
10.0 Falschlieferungen, Reklamationen, Warenrücksendungen
Der Kunde verpflichtet sich, direkt nach Erhalt die Vollständigkeit der Lieferungen und die Übereinstimmung der Lieferdokumente mit seiner Bestellung zu überprüfen. Lieferfehler oder -reklamationen, Mängel oder Beanstandungen jeglicher Art sind SWISSMEMORY unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Lieferung gilt als vertragsgemäß, soweit innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Produkte keine Beanstandung erfolgt. Bei Selbstabholung der Produkte durch den Kunden bestätigt seine Unterschrift auf den Lieferdokumenten den ordnungsgemäßen und unversehrten Empfang der Lieferung. Die Rücksendung der Produkte durch den Kunden unterliegt in jedem Fall der vorherigen Zustimmung und dem Vorhandensein des entsprechenden Rücksendeformulars mit der RMA-Nummer von SWISSMEMORY. Die Produkte müssen innerhalb von maximal 10 Tagen zurückgegeben werden, nach Ablauf dieser Frist verfällt der RMA-Antrag. Im Falle einer Rücksendung gelten die auf dem Rücksendeschein aufgeführten zusätzlichen Rücksendebedingungen auch für die Rücknahme der Produkte und die Gutschriften. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rückgabe von Artikeln, die speziell für den Kunden bestellt wurden, ist ausgeschlossen. SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, dem Kunden die Produkte, deren Originalverpackung fehlt oder beschädigt ist, und/oder Produkte, die nicht mehr in einwandfreiem Zustand sind, auf Kosten und Risiko des Kunden zurückzusenden. Falls SWISSMEMORY trotzdem die Rücksendung akzeptiert, hat SWISSMEMORY das Recht, einen Gutschriftenabzug vorzunehmen, dessen Höhe im Ermessen von SWISSMEMORY liegt. Rücksendungen von Produkten, die nicht auf eine Pflichtverletzung von SWISSMEMORY zurückzuführen sind (Gefälligkeitsrücknahmen), sind grundsätzlich nur möglich, wenn dies ausdrücklich genehmigt wurde.
SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, Rücksendungen, die genehmigt wurden, bei Wareneingang auf Übereinstimmung mit der Rücksendeanforderung zu überprüfen und zu bewerten. Bei Abweichungen von der genannten Anfrage kann die Rücknahme/Gutschrift der Waren abgelehnt und die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt werden. Bei einer Preissenkung nach Rechnungsstellung wird der Produktwert auf Grundlage des aktuellen reduzierten Preises dem Kunden gutgeschrieben; bei einer Preiserhöhung entspricht das Guthaben höchstens dem ursprünglichen Kaufpreis. SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschrifteter Originalverpackung, Rücksendungen ohne Rücksendenummer oder Sendungen, die außerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgen, auf seine eigenen Kosten und Risiko an den Kunden zurückzusenden. Falls SWISSMEMORY die fehlerhafte Rücksendung akzeptiert, wird in jedem Fall ein Preisnachlass auf den Kaufpreis vorgenommen.
11.0 Zahlung
Die Rechnung wird in der Regel bei Lieferung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar - mit Ausnahme von Neukunden, von denen eine Vorauszahlung vor der Lieferung verlangt werden kann. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Eine Vorauszahlung berechtigt nicht zu einem Skontoabzug. Das Aufrechnen oder Zurückhalten von Zahlungen aus welchem Grund auch immer ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, vermeintliche Forderungen mit Forderungen von SWISSMEMORY zu verrechnen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % des Rechnungsbetrags pro Monat berechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle Forderungen sofort fällig, und SWISSMEMORY kann, ohne besondere Bedingungen, die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnungen, Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten abhängig machen. Darüber hinaus behält sich SWISSMEMORY das Recht vor, die für den Kunden reservierte Ware an andere Kunden weiterzuverkaufen. SWISSMEMORY ist insbesondere berechtigt, die Erstattung aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie sonstiger Schäden geltend zu machen. SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, ab der zweiten Mahnung eine Entschädigung in der Höhe von CHF 50.- und bei erfolglosen Verhandlungen über die Zahlung oder für die Einrichtung einer Ratenzahlung eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 150.- zu verlangen.
12.0 Kreditlimit
Das Kreditlimit wird von SWISSMEMORY festgelegt. In der Regel wird bei Neukunden die Übergabe der Ware gegen Vorauszahlung angewendet. Für ein dauerhaftes Kreditlimit kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Der Kunde erklärt sich bereit, SWISSMEMORY die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung zur Verfügung zu stellen und dem Kreditdienst die erforderlichen Informationen bereitzustellen. Überschreitet ein Kunde sein Kreditlimit, ist SWISSMEMORY von jeglicher Lieferverpflichtung befreit. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, die Ware gegen Vorauszahlung zu erwerben, wenn sein Kreditlimit überschritten wird oder eine negative Bonitätsprüfung vorliegt.
13.0 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von SWISSMEMORY bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und SWISSMEMORY. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, ist aber nicht berechtigt, eine Pfändung oder Sicherungsübereignung vorzunehmen. Der Kunde oder Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsrechte von SWISSMEMORY beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, des gerichtlichen Liquidationsverfahrens des Kunden oder eines anderen beliebigen Insolvenzverfahrens können die Produkte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Monaten nach Erlass des Urteils zurückgefordert werden.
14.0 Garantie
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SWISSMEMORY keine Eingangskontrolle auf Sachmängel oder Funktionsfähigkeit der von den Herstellern und/oder Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt. Die Auswahl, Konfiguration, Verwendung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen sowie die damit erzielten Ergebnisse liegen in der Verantwortung des Kunden. Jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden sind auf den Garantieumfang des Herstellers beschränkt. Der Garantieservice des Herstellers hat Vorrang, und SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, den Kunden dorthin zu verweisen. Wenn der Hersteller oder Lieferant ein externes Servicezentrum für defekte Geräte zur Verfügung stellt, wird dessen Kontakt dem Kunden mitgeteilt, damit er seinen Garantieanspruch geltend machen kann. Für Produkte ohne Herstellergarantie (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: „Bulk“; „generalüberholt“; „gebraucht“) gewährt SWISSMEMORY eine Garantie von einem Jahr, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben. Die Garantie von SWISSMEMORY beschränkt sich nach Wahl von SWISSMEMORY auf den Ersatz oder die Reparatur des defekten Gegenstands oder die Rückerstattung des aktuellen Werts des (nicht ersetzten) Gegenstands. Im Falle, dass die Garantie über SWISSMEMORY läuft, beantragt der Kunde bei SWISSMEMORY eine Rücksendegenehmigung und gibt eine detaillierte Beschreibung des Mangels an. SWISSMEMORY stellt dem Kunden eine entsprechende Genehmigung in Form einer Rücksendenummer (RMA) zur Verfügung, wenn die Gewährleistungsansprüche gerechtfertigt sind. Jede Einwirkung auf die gekaufte Ware und/oder jede mechanische Manipulation an dieser Ware hebt alle Gewährleistungsansprüche des Kunden auf. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere für Montage- und Demontagekosten oder wegen Schäden, die direkt oder indirekt auf die von SWISSMEMORY gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Ein Garantiefall führt nicht zu einer neuen Garantiefrist, die Garantie läuft mit denselben Fristen weiter.
Im Allgemeinen ist die gesetzliche Gewährleistung für Mängel, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind, ausgeschlossen:
a) unzureichende oder fehlende Wartung
b) Nichtbeachtung der Betriebs- oder Installationsanweisungen
c) unsachgemäße Verwendung der Produkte
d) Verwendung von nicht zugelassenen Teilen und Zubehör
e) natürlicher Verschleiß oder Ende der Lebensdauer
f) unsachgemäße Handhabung oder Behandlung
g) unerlaubte Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
h) externe Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Stromausfall oder Ausfall der Klimaanlage, Naturkatastrophen sowie andere Gründe, die weder SWISSMEMORY noch dem Hersteller/Lieferanten zuzurechnen sind).
15.0 Haftungsbeschränkung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass SWISSMEMORY nicht für indirekte Schäden haftet, die der Kunde erleidet, wie z. B. Zeit-, Daten-, Vertrags- oder Geschäftsverlust; diese Liste ist nicht einschränkend. Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für Schäden oder Unannehmlichkeiten haftbar gemacht werden, die durch eine Fehlfunktion der Produkte oder den Verlust von Informationen verursacht werden.
16.0 Anti-Korruption
SWISSMEMORY lehnt jede Form von Korruption ab. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und SWISSMEMORY muss auf objektiven und klar definierten Kriterien beruhen und darf nicht durch die Gewährung oder Annahme von persönlichen Vorteilen, wie z.B. unangemessene Geschenke oder Einladungen, beeinflusst werden. Der Kunde wird den Mitarbeitern von SWISSMEMORY keine persönlichen Vorteile anbieten oder gewähren, mit der Absicht oder dem Ziel, Geschäftsentscheidungen und Transaktionen in unlauterer Weise zu beeinflussen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter verpflichten, solche Vorteile nicht anzubieten, zu gewähren oder zu fordern. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtigt SWISSMEMORY, laufende Vereinbarungen oder Verträge sofort zu kündigen, unbeschadet anderer Rechte wie Kündigungs- und Widerrufsrechten, oder sich ohne Kosten für SWISSMEMORY davon zu lösen. Vorbehaltlich anderer möglicher Schadenersatzansprüche von SWISSMEMORY.
17.0 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, nicht öffentlich bekannte und allgemein nicht zugängliche Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Dazu gehören insbesondere Preise, Preisinformationen, Verfügbarkeiten, Produktdaten sowie andere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, wie z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni, Konfigurationen, Inhalte von E-Service-Lösungen oder auch Vorauszahlungen oder persönliche Daten. Im Zweifelsfall sind alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SWISSMEMORY auf Anfrage Lieferanten, Herstellern und Kreditversicherern Daten über den Verkauf und den Kunden zur Verfügung stellt.
18.0 Änderung und Gültigkeit der AGB
SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für Bestellungen, die vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB aufgegeben wurden und die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch SWISSMEMORY verbindlich geworden sind, gelten auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB weiterhin die alten AGB. Die anwendbare und aktuelle Version der AGB ist auf der Website von SWISSMEMORY verfügbar und ersetzt ohne vorherige Ankündigung die alten Versionen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die französische Version als maßgeblich.
19.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, einschliesslich dieser AGB sowie aller in diesem Rahmen unterzeichneten Einzelverträge und Vereinbarungen, unterliegen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (Wiener Übereinkommen), des Haager Übereinkommens und des internationalen Privatrechts. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle direkt oder indirekt aus der vertraglichen Beziehung resultierenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von SWISSMEMORY. SWISSMEMORY behält sich das Recht vor, den Kunden vor den ordentlichen Gerichten zu verklagen. Gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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